Leistungs­bild Dialog­moderation

Dieses Leistungsbild Dialogmoderation bezieht sich auf Immobilienprojekte wie insbesondere Hochbauten, Revitalisierungen, Umstrukturierungen, Umnutzungen und Städtebauprojekte. Als besondere Leistung zählt zur Dialogmoderation die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung bei Raumordnungsverfahren und der Bauleitplanung.

Im Rahmen des Dialoges betrachten die Gesprächspartner einen Sachverhalt zum Projekt aus unterschiedlichen Perspektiven, finden heraus, welche Gedanken hinter den Argumenten und Schlussfolgerungen des Anderen liegen, achten fremde Meinungen und erkunden gemeinsam neue Möglichkeiten für Problemlösungen. Das Dialogverfahren sollte eine Größenordnung von 20 Teilnehmern nicht überschreiten. Die einzelnen Interessengruppen oder Personen mit gleichen Interessen müssen daher bei größeren und komplexeren Beteiligungverfahren jeweils einen Vertreter bestimmen, der die jeweiligen Interessen im Dialogverfahren vertritt.

Auftraggeber des Dialogmoderators können der Projektinitiator, die Stadt oder Kommune bzw. ihre Verwaltungsstellen und Bürger oder Gruppierungen sein, die mit dem Projekt im Zusammenhang stehen. Eine neutrale Haltung des Moderators im Sinne des Mediationsgesetzes ist nur bei einer gemeinsamen Beauftragung durch alle Parteien, die am Dialogprozess teilnehmen, möglich. Bei einer einseitigen Beauftragung durch eine Partei des Dialogprozesses obliegt dem Moderator die Verfolgung seiner Auftragspflichten. Dennoch liegt gerade der Sinn eines Dialogverfahrens darin, die Interessen sämtlicher Parteien im Dialogverfahren gebührend zu berücksichtigen und in den Prozess einzubeziehen, demzufolge der Moderator diese Aufgabe auch bei einer einseitigen Beauftragung verfolgen muss. Der Moderator hat daher sämtliche Dialogbeteiligten über sein Auftragsverhältnis zu informieren und seine Leistungen auf den Sinn des Dialogverfahrens auszurichten und dies auch in seinem Auftragsverhältnis zu berücksichtigen.

Grundleistungen

  • Analyse der Rahmenbedingungen des Projektes hinsichtlich Planungsgebiet, Planungsstand, Grundstückssituation, Grundbuchsituation, vertragliche Verpflichtungen, Stakeholder etc.
  • Auswahl der am Dialogverfahren zu beteiligenden Personen und Gruppen
  • Vorbereiten und Durchführen von Workshops mit den Teilnehmern am Dialogverfahren
  • Analyse der Problemfelder, Dialogthemen, Interessenlagen, Bedürfnisse
  • Erarbeitung eines Dialogkonzeptes zur Vorstellung beim Auftraggeber und vor den am Dialogverfahren zu beteiligenden Personen und Gruppen
  • Zusammenstellen der Dialogergebnisse und erstellen der Verfahrensdokumentation

Besondere Leistungen nach Projektphasen

I. Entwicklungsphase

A. Raumordnungsverfahren / Bauleitplanung

    • Analyse der Rahmenbedingungen des Raumordnungsverfahrens bzw. der Bauleitplanung
    • Mitwirken an der Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Versorgungsunternehmen) in Bezug auf einen Dialog mit den einzubeziehenden Stellen
    • Mitwirken an der (vorgezogenen) Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf einen Dialog mit den einzubeziehenden Personen
    • Abstimmen, zusammenstellen und bereitstellen der Informationen für die zu beteiligenden Behörden, die Verwaltungsstellen, den Projektinitiator (Projektleiter), und die Öffentlichkeit sowie bedarfsweise Interessengruppen und Verbände
    • Durchführen von Öffentlichkeitsveranstaltungen und Ortsterminen mit den zu beteiligenden Behörden, den Verwaltungsstellen, dem Projektinitiator (Projektleiter) und der Öffentlichkeit sowie bedarfsweise Interessengruppen und Verbände
    • Moderation zwischen Behörden, Projektinitiator (Projektleiter) und der Öffentlichkeit sowie bedarfsweise Interessengruppen und Verbände
    • Mitwirken bei der Bearbeitung von Behörden- und Öffentlichkeitsanfragen sowie bedarfsweise Interessengruppen- und Verbandsanfragen
    • Bearbeiten von Onlineanfragen der Bürger über einen moderierten Online-Dialog
    • Coaching von Fachplanern und Fachreferenten aus Verwaltung, Ingenieurbüros u.a. zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
    • Mitwirkung an der Zusammenstellung und Vorstellung der Ergebnisse mit Begründung nach Beschlussfassung der Gemeinde

B. Planungsverfahren / Genehmigungsverfahren

    • Analyse der Rahmenbedingungen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens
    • Abstimmung hinsichtlich der Dialogthemen und der zu beteiligenden Personen mit dem Projektinitiator (Projektleiter), den Verwaltungsstellen, den beauftragten Planern sowie ggf. betroffenen Nachbarn und sonstigen Projektbeteiligten
    • Durchführen von Ortsterminen
    • Durchführung von Workshops zur Vorstellung und Diskussion von Planungszielen und -varianten
    • Moderation zwischen Behörden, Projektinitiator (Projektleiter), betroffenen Nachbarn und sonstigen Projektbeteiligten
    • Mitwirkung an der Zusammenstellung und Vorstellung der Dialogergebnisse vor dem Projektinitiator (Projektleiter), den Verwaltungsstellen, den beauftragten Planern sowie ggf. betroffenen Nachbarn und sonstigen Projektbeteiligten

II. Herstellungsphase

    • Analyse der Rahmenbedingungen des Herstellungsverfahrens
    • Abstimmung hinsichtlich der Dialogthemen und der zu beteiligenden Personen mit dem Projektinitiator (Projektleiter), den Verwaltungsstellen, den beauftragten Planern, den Bauunternehmen, sonstigen Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit
    • Durchführen von Ortsterminen
    • Durchführung von Workshops zur Vorstellung und Diskussion von Herstellungszielen und -varianten
    • Moderation zwischen den Bauunternehmen, dem Projektinitiator (Projektleiter), den Verwaltungsstellen, den beauftragten Planern, sonstigen Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit
    • Mitwirkung an der Zusammenstellung und Vorstellung der Dialogergebnisse vor den Bauunternehmen, dem Projektinitiator (Projektleiter), den Verwaltungsstellen, den beauftragten Planern, sonstigen Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit

III. Betriebsphase

    • Analyse der Rahmenbedingungen des Betriebsprozesses
    • Abstimmung hinsichtlich der Dialogthemen und der zu beteiligenden Personen mit dem Eigentümer (Vertreter), den Mietern, den Verwaltungsstellen und der Öffentlichkeit
    • Durchführen von Ortsterminen
    • Durchführung von Workshops zur Vorstellung und Diskussion von Betriebszielen und speziellen Betriebsthemen sowie Veranstaltungen
    • Moderation zwischen dem Eigentümer (Vertreter), den Mietern, den Verwaltungsstellen und der Öffentlichkeit
    • Mitwirkung an der Zusammenstellung und Vorstellung der Dialogergebnisse vor dem Eigentümer (Vertreter), den Mietern, den Verwaltungsstellen und der Öffentlichkeit

Das Leistungsbild beinhaltet keine Rechtsberatung oder Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsleistungen, die in gesonderten Beauftragungen zu erwägen wären.

Perspektivloesung bietet Ihnen das Leistungsbild Dialogmoderation insgesamt und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten in Teilleistungen an. Rückfragen und weitere Einzelheiten jederzeit gerne per Mail: info@perspektivloesung.de oder Telefon: 06403-9696994.

Quellen:

AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Schriftenreihe Heft 37, Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Berlin 2018

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