Leistungsbild Mediation
Der Begriff „Mediation“ wird durch §1 (1) Mediationsgesetz bestimmt. Mediation ist danach ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Medianden mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Dieses Leistungsbild Mediation bezieht sich auf die klassische Form der Mediation, bei der die Parteien persönlich anwesend sind und freiwillig, einvernehmlich den neutralen Mediator beauftragen, der den Medianden gleichermaßen verpflichtet ist.
Das Leistungsbild beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit im Rahmen der Mediation rechtliche Aspekte erörtert werden, wird den Medianden empfohlen, einen Anwalt bzw. Steuerberater einzubeziehen.
Das Ergebnis des Mediationsverfahrens ist offen, es gibt keinen Urteilsspruch, die Parteien sind selbst für die Konfliktlösung verantwortlich, die auf die Zukunft ausgerichtet ist und am Ende eine rechtlich verbindliche Einigung darstellt.
Die Lösung von Konflikten basiert im Wesentlichen auf der Veränderung von Konfliktmustern und der Art und Weise, wie die konfliktreiche Kommunikation der Parteien durchbrochen und deeskaliert werden kann. Dieser Veränderungsprozess benötigt eine Struktur, die in Phasen untergliedert wird. Wie viele Phasen eine Mediation umfasst, wird in der Literatur unterschiedlich betrachtet, wobei der Ablauf jedoch grundsätzlich ähnlich verläuft. Die Untergliederung des nachfolgenden Leistungsbildes erfolgt in Anlehnung an die Deutsche Gesellschaft für Mediation, die einen Drei-Phasen-Ablauf verfolgt.
Leistungen in den Phasen der Mediation
1. Vorbereitungsphase
- Klären der mit dem Mediationsverfahren angestrebten Ziele und verbundenen Erwartungen und Erörterung der Rolle und Haltung des Mediators
- Analyse des Konfliktes durch Aufbereitung von Informationen und Analyse der Sachlage
- Überprüfen der Vollständigkeit und Größe des Teilnehmerkreises
- Einschätzen der Eskalationsstufe und der Mediationseignung
- Entwurf eines Mediationsprozessdesigns und -verlaufs
- Erörtern der Prinzipien der Mediation
- Klären organisatorischer und verfahrensrelevanter Fragen
- Ggf. Vorgespräche mit allen Medianden, insbesondere zur Verfahrensorganisation
- Klären, ob Experten und Gutachter in die Mediation einzubeziehen sind
- Klären der Verhandlungsmandate und Interessenrepräsentation bei Großgruppen
- Festlegen der Mediationsräumlichkeiten
- Festlegen der Rahmenbedingungen und Verfahrensordnung des gemeinsamen Arbeitens sowie der Kommunikationsregeln
- Beantworten offener Fragen der Medianden
- Abschliessen des Mediationsvertrags mit allen Beteiligten
2. Durchführungsphase
2.1 Themensammlung
- Bestandsaufnahme und Informationsausgleich
- Offenlegen bisheriger und anstehender Planungen und Entscheidungen
- Klären, welche Informationen zur Konfliktbearbeitung noch benötigt werden
- Zusammenfassen der unterschiedlichen Positionen, Sichtweisen und Anliegen, um daraus bewertungsneutrale und lösungsoffene Themen zu formulieren, die zur Lösung des Konfliktes zu klären sind
- Visualisierung der Themen
- Reihenfolge der Themenbearbeitung vereinbaren
2.2 Interessenklärung
- Herausarbeiten der Interessen und Bedürfnisse, die hinter den jeweiligen Positionen liegen und maßgeblich sind
- Unterstützen der Medianden dabei, die eigenen Interessen zu erkennen und artikulieren und die der anderen Medianden anzuerkennen, um gegenseitiges Verständnis zu fördern und die Annäherung der Medianden zu unterstützen
- Unterstützen beim Perspektivwechsel, um gegenseitiges Verständnis zu fördern
- Überwinden von Blockadesituationen, insbesondere durch lösungsorientierte, konstruktive Fragen
- Verdeutlichen von Konsens und Dissens
- Überprüfen der Vollständigkeit der herausgearbeiteten Interessen hinter den Bearbeitungsthemen
2.3 Kreative Ideensuche und Entwicklung von Lösungsoptionen
- Schaffen einer kreativen Atmosphäre
- Vorschlagen und anwenden von Kreativitätstechniken
- Sammeln von möglichst vielen Lösungsideen, ohne diese zu bewerten oder auszuwählen
- Erweitern des Verhandlungsspielraums
- Erschaffen von Perspektiven
- Bei neuen Konfliktthemen zurückkehren zu der Themensammlung oder Interessenklärung
3. Entscheidungs- und Umsetzungsphase
- Bewerten und auswählen von Lösungsoptionen, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Medianden
- Einräumen von ausreichend Zeit für die Medianden, um die Lösungsoptionen auf ihre Annehmbarkeit hin zu überprüfen
- Informationsausgleich zur Entscheidungsfindung
- Festlegen von gemeinsamen Prüfkriterien unter Berücksichtigung von Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz
- Integratives Verhandeln
- Unterstützen beim Perspektivwechsel der Medianden, um Argumente und Einsichten aus der anderen Sichtweise zu erkennen
- Interessenvermittlung bzw. -ausgleich zur Lösungsentwicklung
- Prüfen der angedachten Lösungen auf Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit
- Aktionsplan für die nächsten Schritte entwickeln
- Mediationsvereinbarung vorbereiten und abschliessen, unter Benennung der Konfliktbeteiligten, des Mediationsablaufs und des Mediators, des Ergebnisses der Mediation und der ggf. noch offen gebliebenen Fragen, den rechtlichen Rahmenbedingungen, den nächsten Schritten und abschließenden Bemerkungen
- Ggf. notarielle Beurkundung der Mediationsvereinbarung oder Hinzuziehung anwaltlicher Beratung
- Herstellen der Verlässlichkeit für vereinbarte Schritte
- Etablieren zukunftsorientierter kooperativer Beziehungen zwischen den Beteiligten
- Ggf. Nachverhandlungen oder zukünftiger Schritte und Aktionen vereinbaren
- Klären, wie mit zukünftigen Konflikten umgegangen werden soll
- Abschluss des Mediationsverfahrens
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Quellen:
Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 (BGBI. IS.1577)
DGM, Deutsche Gesellschaft für Mediation, Infoflyer Mediation, https://www.dgm-web.de/download/DGM-Flyer-Mediation-2017.pdf
Kessen, Stefan/Troja, Markus: Ablauf und Phasen einer Mediation, in Haft/von Schlieffen (Hrsg.), Handbuch Mediation, 3. Aufl., München 2016, § 14
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